Die Zeit habe gedrängt, die Steuerverwaltung habe bereits eine letzte Mahnung zugestellt und die Anzeigerin sei untätig geblieben (pag. 75). Die Anwältin der Anzeigerin habe sich damals offenbar um die steuerlichen Belange der Anzeigerin gekümmert, habe die Steuerunterlagen an E.________ versandt, sich bei ihm auf seine telefonische Nachfrage, ob es für sie in Ordnung sei, wenn er die Steuererklärung fertigstelle, bedankt und habe durch das Übersenden der relevanten Unterlagen für seine rein administrative Tätigkeit die Verantwortung für die Richtigkeit der Steuererklärung der Ehegatten übernommen.