8. Es treffe nicht zu, dass er fortan als Steuervertreter der Ehegatten G.________ tätig gewesen sei. Auch aus Wahrnehmung der Anzeigerin habe nie ein Mandatsverhältnis bestanden und sie habe ihm jüngst geschrieben, sie habe ihn nie um «Hilfe oder jegliche Unterstützung gebeten». Wie sich aus den Akten ergibt, schrieb die Anzeigerin dem Disziplinarbeklagten am 15. April 2020 (pag. 37) tatsächlich eine Mailnachricht, in welcher sie festhielt, sie sei nie als selbständige Fitnesstrainerin und Übersetzerin tätig gewesen und habe bei ihm nie «um Hilfe oder jegliche Unterstützung in diesen Belangen nachgefragt».