7. Mit Eingabe vom 14. Mai 2020 nahm der Disziplinarbeklagte Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen (pag. 25ff.) und stellte die Rechtsbegehren, von der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens sei abzusehen und die Kosten des Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. Er bestritt die Ausführungen der Anzeigerin und führte aus, die Anzeigerin und ihr Ehemann seien am 31. Dezember 2015 für rund ein Jahr nach Australien gereist und er habe sich um das Einreichen der Steuererklärung 2015 gekümmert. Zu diesem Zweck sei die Vollmacht (pag. 35) unterzeichnet worden.