3 3. Am 9. März 2020 forderte F.________ den Disziplinarbeklagten auf, bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Scheidungsurteils der Ehegatten G.________ auch seinen Bruder nicht mehr zu vertreten (pag. 9). Dieser Aufforderung ist der Disziplinarbeklagte offensichtlich nicht nachgekommen, da er sich mit Mailnachricht vom 19. März 2020 in der Steuerangelegenheit 2018 an die Vertreterin der Anzeigerin gewandt hatte (pag. 13).