2. Aus den beigelegten Unterlagen geht hervor, dass der Disziplinarbeklagte tatsächlich am 12. Januar 2020 – mithin rund 10 Monate nach erfolgter Trennung – gestützt auf die Vollmacht der Anzeigerin und ihres Ehemannes aus dem Jahr 2015 der Steuerverwaltung die Steuererklärung 2018 eingereicht hat, wobei er in seinem Begleitschreiben gar auf die Trennung hinwies und mitteilte, dass er ab Steuerperiode 2019 die Anzeigerin nicht mehr vertreten werde, jedoch als Steuervertreter des Ehemannes erfasst werden wolle (pag. 5).