__ auch auf die fragwürdige Situation angesprochen, welche den Interessenkonflikt aber verneint und mitgeteilt habe, sie gedenke, weiterhin für den Ehemann der Anzeigerin tätig zu sein. Zusammenfassend hielt die Anzeigerin fest, dass es sie störe, dass der Disziplinarbeklagte seit Jahren als Schwager und Pate ihres Sohnes über ihre private Situation (Kindererziehung und -betreuung) Bescheid wisse und seit Jahren Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation) habe, so dass er in der Trennung berufsinterne Fakten und Wissen preisgeben könne, welche gegen sie benutzt werden könnten.