Auf entsprechende Aufforderung der Anwältin der Anzeigerin, F.________, habe der Disziplinarbeklagte schliesslich bestätigt, dass er auch das Steuermandat für seinen Bruder nicht fortführe. Er habe aber das Mandat, wie sich gezeigt habe, de facto weitergeführt, weil er sich umgehend als Steuervertreter ihres Mannes bei ihrer Anwältin gemeldet habe. Ihre Anwältin habe E.________ auch auf die fragwürdige Situation angesprochen, welche den Interessenkonflikt aber verneint und mitgeteilt habe, sie gedenke, weiterhin für den Ehemann der Anzeigerin tätig zu sein.