Diese Vollmacht sei bis anhin nicht widerrufen worden, der Disziplinarbeklagte habe sie weiterhin in Steuerfragen unterstützt und sich insbesondere auch der Steuererklärung 2018 angenommen, was ihr jedoch erst beim verspäteten – und mithin nach der Trennung erfolgten – Einreichen der Steuererklärung 2018 bewusst geworden sei. Dass der Disziplinarbeklagte gleichzeitig die Steuerverwaltung informiert habe, dass er ab Steuerperiode 2019 nur noch seinen Bruder und nicht mehr die Anzeigerin vertreten werde, habe sie zufälligerweise erfahren, als sie die vollständigen Steuerunterlagen 2018 bei der Steuerverwaltung eingefordert habe.