__ übergegangen sei. Diese Mandatierung habe ihr schon immer Mühe gemacht, weil der Disziplinarbeklagte ihr angesichts der familiären Umstände seit vielen Jahren nahestehe und über ihre persönliche und wirtschaftliche Lage bestens Bescheid wisse. Dies alleine habe schon ihr Rechtsempfinden verletzt. Jedoch sei es so, dass sie und ihr Ehemann am 22. Dezember 2015 wegen eines bevorstehenden Auslandaufenthaltes den Disziplinarbeklagten bevollmächtigt hätten, ihre Steuerangelegenheiten zu erledigen.