1. Am 20. April 2020 erstattete die Anzeigerin gegen den Disziplinarbeklagten sowie gegen E.________, beide aus der Kanzlei C.________, eine Aufsichtsanzeige. Sie hielt fest, dass der Disziplinarbeklagte ihr Schwager und Pate ihres Sohnes sei. Ihr Ehemann sei am 9. März 2019 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen und habe sich in der Folge von D.________, ebenfalls aus der Kanzlei C.________, vertreten lassen, wobei dieses Mandat per Ende 2019 auf E.________ übergegangen sei.