Der Disziplinarbeklagte wechselte im September 2019 in eine Kanzlei, in welcher bereits im Sommer 2019 eine Anwältin mit der Vertretung seines Bruders in dessen Trennungsangelegenheit beauftragt wurde. Später reichte der Disziplinarbeklagte die Steuererklärung für die Ehegatten ein und informierte die Steuerverwaltung, dass er ab Steuerperiode 2019 nur noch seinen Bruder vertreten werde.