Regeste: Interessenkonflikte (Art. 12 lit. c BGFA) Die Anzeigerin und ihr Ehemann (und Bruder des Disziplinarbeklagten) unterzeichneten im Jahr 2015 eine Anwaltsvollmacht. Sie beauftragten den Disziplinarbeklagten mit der Steuervertretung. Für die Anwaltsaufsichtsbehörde ist damit ein Mandatsverhältnis zustande gekommen, auch wenn der Disziplinarbeklagte gestützt auf die familiäre Verbindung auf ein Honorar «verzichtete». Der Disziplinarbeklagte wechselte im September 2019 in eine Kanzlei, in welcher bereits im Sommer 2019 eine Anwältin mit der Vertretung seines Bruders in dessen Trennungsangelegenheit beauftragt wurde.