7 bungsverbot wirkt gleich wie die Massnahme selbst auf dem Gebiet der ganzen Schweiz, aber nur im Monopolbereich. Die vorsorgliche Massnahme soll so rasch wie möglich durch eine endgültige Sanktion abgelöst werden. Sie ist zum aufsichtsrechtlichen Verfahren akzessorisch und fällt mit dessen Erledigung dahin (POLED- NA, a.a.O., Art. 17 BGFA N 44 ff.).