15. Gemäss Mitteilung der AXA Versicherungen AG verfügt der Disziplinarbeklagte seit dem 22.7.2020 über keinen Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung mehr (pag. 69). Der Disziplinarbeklagte hat – trotz entsprechender Aufforderung der Anwaltsaufsichtsbehörde (pag. 73 f.) – keinen Nachweis in Bezug auf die Erneuerung seines Versicherungsschutzes innert Frist eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass der Disziplinarbeklagte aktuell über keine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. IV. Rechtliches