9. Mit Verfügung vom 27.7.2020 brachte der Präsident dem Disziplinarbeklagten unter Bezugnahme auf das Schreiben der AXA Versicherungen AG vom 22.7.2020 (pag. 73 f.) das Erlöschen des Versicherungsschutzes betreffend die Police D.________ per 22.7.2020 zur Kenntnis. Gleichzeitig forderte der Präsident den Disziplinarbeklagten auf, innert 10 Tagen ab Erhalt der Verfügung einen neuen Nachweis seiner Berufshaftpflichtversicherung einzureichen und stellte andernfalls die Erweiterung des eröffneten Disziplinarverfahrens (AA 20 77) wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. f BGFA und den Erlass eines vorsorglichen Berufsverbots i.S.v.