7. Der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde hielt mit Verfügung vom 16.7.2020 fest, dass der Disziplinarbeklagte keine Stellungnahme eingereicht hat und setzte Rechtsanwältin Biedermann als Referentin ein (pag. 67). 8. In der Folge erhielt die Anwaltsaufsichtsbehörde mit Schreiben der AXA Versicherungen AG vom 22.7.2020 Kenntnis davon, dass der Versicherungsschutz betreffend die Police D.________ per 22.7.2020 erloschen ist (pag. 69).