3 vom 9.6.2020 (pag. 43) die Zustellfiktion zum Tragen komme und die Verfügung daher per Datum vom 16.6.2020 als zugestellt gelte (pag. 53). Die polizeiliche Zustellung der Verfügung vom 9.6.2020 (pag. 43) erfolgte sodann am 7.7.2020 am Schalter der Polizeiwache C.________, an welchem der Disziplinarbeklagte selbst vorstellig wurde (pag. 61 - 63).