3. Der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde setzte dem Disziplinarbeklagten mit Schreiben vom 8.4.2020 Frist bis am 30.4.2020 zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen (pag. 7). Nach zwei erfolglosen Versuchen, dem Disziplinarbeklagten das fragliche Schreiben per Post zuzustellen, erfolgte am 29.4.2020 die Zustellung durch die Polizei, welche die Akten dem am Domizil des Disziplinarbeklagten angetroffenen Sohn aushändigte, nachdem derselbe den Disziplinarbeklagten telefonisch kontaktiert und dieser eingewilligt hatte, dass die Sendung seinem Sohn übergeben werden dürfe (pag. 13 - 31).