1. Mit Schreiben vom 2.4.2020 an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ersuchte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Anzeigerin) um Prüfung der Frage, ob aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf gegen Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter) besteht. Grund für besagte Meldung der Anzeigerin war der Umstand, dass grösste Schwierigkeiten bestanden, dem Disziplinarbeklagten behördliche Mitteilungen zuzustellen, mit welchen er namentlich zur Einreichung seiner Kostennote aufgefordert worden ist.