Der Versicherungsschutz des Disziplinarbeklagten ist gemäss Mitteilung der AXA Versicherungen AG erloschen. Ein Anwalt, dessen Berufshaftplichtversicherung aufgehoben wurde und der, trotz entsprechender Aufforderung durch die Anwaltsaufsichtsbehörde, keine Erneuerung des risikodeckenden Versicherungsschutzes vornimmt, verstösst gegen Art. 12 lit. f BGFA. Der Disziplinarbeklagte wurde mit einem vorsorglichen Berufsausübungsverbot belegt. 2 Erwägungen: I. Prozessgeschichte