Die festgestellten Berufsregelverletzungen können in ihrer Gesamtheit nicht als leicht betrachtet werden. Es ist ein mehrfaches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Rechnungstellung festzustellen, weshalb eine blosse Verwarnung der Sachlage nicht gerecht würde. Im Zusammenhang mit dem Mandat sind verschiedene Verstösse gegen das BGFA ersichtlich. Die Anwaltsaufsichtsbehörde erachtet aufgrund der gesamten Umstände das Aussprechen eines Verweises als angemessen. VI. Kosten 16. Bei diesem Ausgang dieses Verfahrens sind der Disziplinarbeklagten gemäss Art. 35 Abs. KAG die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1`500.- aufzuerlegen.