15. Die Disziplinarbeklagte ist disziplinarisch nicht vorbelastet. Sie hat sich im Kanton Bern bislang klaglos verhalten. Die Disziplinarbeklagte hat im fraglichen Scheidungsverfahren mit ihrer Abrechnung mehrfach gegen die Berufsregeln verstossen. Die festgestellten Verstösse gegen das BGFA sind nicht unbedeutend. Die Verstösse treffen den Kern des bundesverfassungsrechtlich geschützten Instituts der unentgeltlichen Rechtspflege. Die festgestellten Berufsregelverletzungen können in ihrer Gesamtheit nicht als leicht betrachtet werden.