8 13.6 Die Disziplinarbeklagte hat sich im Rahmen des vorliegenden Scheidungsverfahrens von der Anzeigerin, der Rechtsschutzversicherung und vom Kanton Bern insgesamt einen Betrag von CHF 5'838.05 ausbezahlen lassen. Der Betrag von CHF 2'500.00 wurde letztlich von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Der Betrag von CHF 349.70 wurde von der Anzeigerin und der Betrag von CHF 2'988.35 wurde vom Kanton Bern bezahlt. Die Disziplinarbeklagte hat sich somit nicht mit der staatlichen Entschädigung begnügt, wie dies eigentlich die Voraussetzung von Art.