Aus der Honorarnote zur Bestimmung des amtlichen Honorars ergibt sich, dass die Disziplinarbeklagte gegenüber dem Kanton Bern die Besprechung vom 26. Juni 2019 in Rechnung gestellt hat, obwohl die Anzeigerin für die Erstberatung einen Betrag von CHF 500.00 bezahlt hatte. Aus der Honorarnote zur Bestimmung des amtlichen Honorars ergibt sich des Weiteren nicht, dass die Disziplinarbeklagte vorgängig bereits Kostenvorschusszahlungen von insgesamt CHF 2'000.00 ausbezahlt erhalten hatte.