Hinzu kommt, dass die Anzeigerin an die Schlussabrechnung der Disziplinarbeklagten einen Betrag von CHF 349.70 leistete. Im Rahmen des amtlichen Honorars hat die Disziplinarbeklagte vom Kanton Bern schliesslich einen Betrag von CHF 2'988.35 ausbezahlt erhalten. 12.2 Aus der Honorarnote zur Bestimmung des amtlichen Honorars ergibt sich, dass die Disziplinarbeklagte gegenüber dem Kanton Bern die Besprechung vom 26. Juni 2019 in Rechnung gestellt hat, obwohl die Anzeigerin für die Erstberatung einen Betrag von CHF 500.00 bezahlt hatte.