6. Zur weiteren Klärung wurden die Disziplinarbeklagte und die Anzeigerin mit Verfügung vom 2. Juli 2020 aufgefordert, der Anwaltsaufsichtsbehörde mitzuteilen, wie gegenüber der C.________ [Kanzlei B] bzw. der Coop Rechtsschutzversicherung abgerechnet worden ist und wann die Coop Rechtsschutzversicherung welche Beträge überwiesen hat (pag. 87 ff.). Die Disziplinarbeklagte hat am 26. Juni 2019 einen Barbetrag von CHF 500.00 von der Anzeigerin ausbezahlt erhalten (pag 97). Zudem erfolgte am 14. August 2019 eine Zahlung von CHF 1'000.00 durch die Anzeigerin (pag. 99).