praxisgemäss das amtliche Honorar auf maximal 15 Stunden festlegen, egal ob der effektive Aufwand höher ist oder nicht. Die Position «Besprechung mit Klientschaft» vom 26. Juni 2019 sei der guten Ordnung halber ausgewiesen worden und sie habe aber gleichzeitig die Aufwandpositionen (z.B. um die verfahrensfremden Positionen im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung) und deren Umfang reduziert. Die Honorarnote sei vom Regionalgericht genehmigt worden.