Die fehlenden Unterlagen habe sie angefordert und in der Folge mit Schreiben vom 19. Juni 2020 von der Disziplinarbeklagten zugestellt erhalten (Beilage 2; pag 61). Die Erstberatung habe am 26. Juni 2019 stattgefunden und der bis zur Erstberatung angefallene Aufwand sei mit der Erstberatungsgebühr von CHF 500.00 abgegolten gewesen. Daraufhin sei die Mandats- und Honorarvereinbarung unterzeichnet worden. Das Mandatsverhältnis habe mithin somit erst ab dem 27. Juni 2019 begonnen. Aufgrund des bereits erwähnten Vermögens von CHF 25'000.00 sei ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vorerst aber kein Thema gewesen.