4. In der ausführlichen Stellungnahme vom 29. Mai 2020 erläuterte die Disziplinarbeklagte, dass die Erstberatungsgebühr von CHF 500.00 vereinbarungsgemäss die Sichtung und Überprüfung der vorgängig zugestellten Unterlagen, gemäss Übermittlungszettel vom 19. Juni 2020 (Beilage 1; pag. 59), beinhaltet habe. Die fehlenden Unterlagen habe sie angefordert und in der Folge mit Schreiben vom 19. Juni 2020 von der Disziplinarbeklagten zugestellt erhalten (Beilage 2; pag 61).