Zusammen mit dem Scheidungsbegehren habe der Gegenanwalt für den Ehemann der Anzeigerin ein uR-Gesuch eingereicht. Um zu verhindern, dass vom Gericht die Frage nach der Leistung des Prozesskostenvorschusses durch die Anzeigerin thematisiert werde, habe sie sich aus taktischen Gründen ebenfalls für die Einreichung eines uR-Gesuchs entschieden. Der zuständige Scheidungsrichter habe dann anlässlich der ersten Anhörung beide uR-Gesuche bewilligt.