Wie und mit welchen Motiven diese Kontakte stattgefunden haben und was genau besprochen worden ist, lässt sich im Nachhinein nicht mehr abschliessend feststellen. Gemäss Anzeige der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2020 habe der Disziplinarbeklagte sich gegenüber der Polizei auf den Standpunkt gestellt, dass er alle Beschuldigten auf Langnauer Seite verteidigen wolle, was ihm von der Kantonspolizei Bern jedoch verweigert worden sei. Mehrfach-Verteidigungsmandate sind infolge Interessenkollisionen in der Regel nicht zulässig.