Er habe in der Vergangenheit festgestellt, dass solche «Spotter» dazu neigten, den Sachverhalt aus sehr subjektiver polizeitaktischer Sicht und nur bedingt neutral darzulegen. Da die für die Untersuchung zuständige Staatsanwaltschaft keine Anstalten getroffen habe, neben den Spottern noch weitere Personen als Entlastungszeugen einzuvernehmen, habe er selber nach solchen suchen müssen, um eine neutrale Sachverhaltsermittlung zu gewährleisten. Dies habe er u.a. in der Form von C.________, zwar selber SCL Tigers-Fan, jedoch am Spiel in Militär- Tenü anwesend, erreicht.