5 gemäss dem Disziplinarbeklagten angeboten, da er eine Teilzeitanstellung bei der B.________ innehalte. Die Einladung erfolgte jedoch durch den B.________- Mitarbeiter E.________, der den Zeugen C.________ bereits privat kannte (vgl. Protokoll der Zeugen-Einvernahme von C.________ vom 6. November 2020). Gemäss Zeuge C.________ habe man in einem allgemeinen Fan-Chat gefragt, ob jemand etwas wisse und mitgeteilt, dass man froh wäre, wenn man zusammensitzen könnte, um zu besprechen, wer was gesehen habe. Weiter gab der Zeuge zu Protokoll: