8. Der Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 BGFA in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 lit. b KAG gegeben. B) Die Berufsregeln nach Art. 12 lit. a BFGA 1. Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung