5. Mit Verfügung vom 25. März 2021 nahm und gab der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Kenntnis von der Meldung der Anzeigerin vom 21. Dezember 2020 und der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 14. Januar 2021. Er stellte weiter fest, dass der Disziplinarbeklagte im Anwaltsregister