_ habe sich gegenüber der Polizei anfänglich auf den Standpunkt gestellt, selber alle Beschuldigten auf Langnauer Seite verteidigen zu wollen, was ihm von der Kantonspolizei Bern aber verweigert worden sei. Weiter ersuchte die Anzeigerin um Mitteilung über Art und Erledigung des Disziplinarverfahrens. 3. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.