2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (nachfolgend Anzeigerin), erstattete am 21. Dezember 2020 bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Anzeige gegen den Disziplinarbeklagten. Zur Begründung brachte die Anzeigerin vor, dass sich anlässlich der Einvernahme eines vom Disziplinarbeklagten beantragten Zeugen am 6. November 2020 herausgestellt habe, dass sich der Angezeigte vor der Einvernahme mit zwei potenziellen Zeugen im B.________-Gebäude in Bern getroffen habe.