Zum anderen wurde mit dem vom Disziplinarbeklagten redigierten Gesellschaftsvertrag als Zustelldomizil explizit die folgende Adresse festgelegt: «c/o D.________» (pag. 17). Diese Zustelladresse mit Titel «Tierarztpraxis F.________» hat der Disziplinarbeklagte im Rahmen des Mandatsendes denn auch konsequenterweise für die Zustellung der Abrechnung verwendet. Insofern vermag der Disziplinarbeklagte aus der Adressierung der Abrechnung und des Begleitschreibens nichts dahingehend abzuleiten, es hätte ein Auftragsverhältnis nur bezüglich D.________ bestanden.