Darüber hinaus enthält die Abrechnung eine Rechtsmittelbelehrung nach Vorschriften des kantonalen Notariatsgesetzes (pag. 117 - 119) und zufolge Rogation besteht denn auch eine solidarische Haftung der Gesellschafter, d.h. von D.________ und E.________, für die in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen.