19. Bemerkenswert ist weiter, dass die vom Disziplinarbeklagten erwähnte Abrechnung, erstellt für die Periode vom 29. Mai 2009 bis 29. November 2010, als «Vorarbeiten für Gründung AG und Gesellschaftsvertrag Tierarztpraxis F.________» benannt ist. Wie der Betreff bereits suggeriert, sind denn auch alle im genannten Zeitraum mit der Ausarbeitung der Gründungsdokumente einer AG wie auch mit der Redaktion des Gesellschaftervertrages zusammenhängenden Leistungen in der Abrechnung aufgeführt worden. Darüber hinaus enthält die Abrechnung eine Rechtsmittelbelehrung nach Vorschriften des kantonalen Notariatsgesetzes (pag.