14. Zur Fragestellung im Zusammenhang mit der Ausübung notarieller und anwaltlicher Funktionen hat sich das Bundesgericht im Entscheid 2C_407/2008 vom 23. Oktober 2008, E. 3, im Weiteren wegweisend wie folgt geäussert: «Der Beschwerdeführer ist zunächst für beide Ehegatten in seiner Funktion als Notar, später in den Eheschutz- und Scheidungsverfahren als Anwalt für den Ehemann tätig gewesen. In seiner Eigenschaft als Notar übt er zwar teilweise eine hoheitliche Aufgabe aus.