_ sei er demgegenüber weder bezüglich Gründung der AG noch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages explizit mandatiert worden und derselbe habe ihm weder mündliche noch schriftliche Informationen anvertraut, die es nun zu wahren gelte (pag. 57, 131). Dies widerspiegle sich in der Rechnungsstellung wie auch im diesbezüglichen Begleitschreiben, jeweils datierend vom 29. November 2010, welche nur an D.________ persönlich gerichtet gewesen seien (pag. 57, 131).