Alsdann sei er einzig von D.________ beauftragt worden, den entsprechenden Gesellschaftervertrag zu erarbeiten und habe diesen allein gestützt auf die Angaben seines Auftraggebers D.________ erstellt und demselben zur Prüfung zukommen lassen (pag. 57, 129). Die Vertragsunterzeichnung zwischen den Tierärzten habe in der Folge ohne seine Mitwirkung stattgefunden (pag. 129). Von E.________ sei er demgegenüber weder bezüglich Gründung der AG noch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages explizit mandatiert worden und derselbe habe ihm weder mündliche noch schriftliche Informationen anvertraut, die es nun zu wahren gelte (pag.