4. Nach Aufforderung durch den Präsidenten i.V. der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 18. August 2020 (pag. 43) nahm der Disziplinarbeklagte innert erstreckter Frist (pag. 47, 51) am 28. September 2020 bereits einlässlich zu den Vorwürfen Stellung (pag. 53 - 124). Zum Inhalt der Stellungnahme vgl. Ziff. 7 ff.