2 narbeklagte entweder selbst erstellt habe oder welche ihm zumindest bereits bekannt gewesen seien (pag. 7). 3. Mit E-Mail vom 13. August 2020 an den Präsidenten der Anwaltsaufsichtsbehörde bat der Anzeiger darum, über den Ausgang eines allfälligen Verfahrens orientiert zu werden (pag. 11). Die in der Anzeige vom 8. August 2020 aufgeführten Beilagen reichte er sodann mit Eingabe vom 12. August 2020 (eingegangen am 14. August 2020) zu den Akten (pag. 13 - 42).