Seine Leistungen habe der Disziplinarbeklagte sodann der einfachen Gesellschaft in Rechnung gestellt (pag. 1). Der Anzeiger ersuchte die Anwaltsaufsichtsbehörde daher um Disziplinierung des Disziplinarbeklagten sowie um die Auferlegung einer angemessenen Strafe, da der Disziplinarbeklagte die Berufspflichtverletzung wissentlich und willentlich begangen habe (pag.