Als Grund für diesen Vorwurf führte der Anzeiger das Folgende an: Der Disziplinarbeklagte vertrete eine Partei in einem Zivilrechtsstreit als Rechtsanwalt, obschon er im Juli 2009 in derselben Angelegenheit für die von ihm vertretene Partei wie auch für die Gegenpartei tätig gewesen sei. Dabei habe der Disziplinarbeklagte für die Parteien zunächst die Gründungsakten für eine AG entworfen und anschliessend einen Gesellschaftervertrag für eine einfache Gesellschaft redigiert, welcher alsdann von beiden Parteien unterzeichnet worden sei. Seine Leistungen habe der Disziplinarbeklagte sodann der einfachen Gesellschaft in Rechnung gestellt (pag.