1. Mit Eingabe vom 8. August 2020 gelangte Rechtsanwalt A.________ (nachfolgend: Anzeiger) an die Anwaltsaufsichtsbehörde und führte darin aus, dass sein ehemaliger Bürokollege, Rechtsanwalt und Notar B.________ (nachfolgend: Disziplinarbeklagter), ein standes- und gesetzeswidriges Verhalten an den Tag lege. Als Grund für diesen Vorwurf führte der Anzeiger das Folgende an: Der Disziplinarbeklagte vertrete eine Partei in einem Zivilrechtsstreit als Rechtsanwalt, obschon er im Juli 2009 in derselben Angelegenheit für die von ihm vertretene Partei wie auch für die Gegenpartei tätig gewesen sei.