9 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Gegen den Disziplinarbeklagten wird wegen Verletzung von Art. 13 BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. c BGFA eine Busse in der Höhe von CHF 2'000.00 ausgesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von CHF 1'500.00 werden dem Disziplinarbeklagten zur Zahlung auferlegt. 3. Von einer Löschung von Amtes wegen aus dem Anwaltsregister wird abgesehen. 4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten 5. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG).