__ wie etwa detaillierte Informationen über die diesem zur Last gelegten Delikte oder diesbezügliche ergangene Urteile offengelegt, sondern lediglich – aber immerhin – Informationen über das Bestehen eines Mandatsverhältnisses als solches, der allgemein umrissene Gegenstand sowie Angaben zum Verfahren um Entbindung vom Berufsgeheimnis. Erschwerend wirkt sich aus, dass der Disziplinarbeklagte – freilich derselben Fehleinschätzung der Rechtslage unterliegend – das Berufsgeheimnis mehrfach verletzt hat, indem er dem Betreibungsamt zweimalig Aufschluss über das Mandat und teilweise über seinen Inhalt erteilt hat.